AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Das Tierwohl und der behördliche Seuchenschutz in Trier sieht folgende Impfungen für die Hundebetreuung  in Gruppenhaltung zwingend vor:

Tollwut, 3 Jahre gültig

Staupe, 3 Jahre gültig

Hepatitis, 3 Jahre gültig

Parvovirose, 3 Jahre gültig

Leptospirose, 1 Jahr gültig

Pi( Zwingerhusten), 1 Jahr gültig

Bitte: Kontrollieren Sie das Ablaufdatum im Impfpass! Eine Aufnahme mit abgelaufener Eintragung kann nicht erfolgen!


Betreuungsvertrag AGB's

1. Die Auftragnehmerin versichert den/die Hund/Hunde ordentlich und mit der im Verkehr erforderlichen, angemessenen Sorgfalt zu betreuen sowie im Bedarfsfall ärztlich zu versorgen.

2. Der Ort der Betreuung ist dem / der Auftraggeber/in bekannt und er/sie erklärt sich mit diesem einverstanden.

3. Haftungsausschlüsse: Dem / der Auftraggeber/in ist bekannt und bewusst, dass mehrere Hunde gleichzeitig von der Auftragnehmerin in Verwahrung genommen werden und diese in Gruppen gehalten werden. Dabei kann es in Einzelfällen geschehen, dass es insbesondere zu

- Kratz und/oder Bisswunden kommen kann,

- Krankheiten zwischen den Tieren übertragen werden können,

- Parasiten wie z.B. Flöhe und/oder Zecken übertragen werden können

Für diese und gleich gelagerte Obhutsrisiken wird jede Haftung der Auftragsnehmerin ausgeschlossen, es sei denn, die Auftragnehmerin hat dabei vorsätzlich oder grob fahrlässig ihre Aufsichtspflicht verletzt. In Einzelfällen kann es geschehen, dass ein Hund die Absperrung überwindet und abhanden kommt. In Einzelfällen kann es geschehen, dass ein Hund ablebt. Für diese Obhutsrisiken wird ebenfalls die Haftung der Auftragnehmerin ausgeschlossen, es sei denn, die Auftragnehmerin hat dabei vorsätzlich, oder grob fahrlässig Ihre Aufsichtspflicht verletzt.

4. Jeder Auftraggeber hat vor Abschluss dieser Vereinbarung den vollständigen Nachweis über eine entsprechende Tierhalterhaftpflichtversicherung und eines tierärztlichen Impfbuches zu erbringen und zukünftig dafür Sorge zu tragen, dass der/die Hund/Hunde regelmässig nachgeimpft werden. Hierfür ist unaufgefordert vom Tierhalter ein aktueller Nachweis vorzulegen. Bei Zuwiderhandlung wird der Hund nicht weiter betreut und eine Rückerstattung bereits bezahlter und reservierter Tage entfällt. Die HUTA richtet sich nach dem eingetragenen Ablaufdatum Ihres Tierarztes und individuelle mündliche Nebenabsprachen mit Ihrem Tierarzt werden nicht akzeptiert. Es wird vorausgesetzt, dass der Hund des Auftraggebers bei jedem HUTA Besuch frei von ansteckenden Krankheiten und Parasiten ist. Sollte ein Hund  Krankheiten, oder Parasiten einschleppen, wird der Auftraggeber haftbar für Folgeschäden gemacht.

5. Der Auftraggeber verpflichtet sich für sämtliche Schäden aufzukommen, die der/die Hund/Hunde an den baulichen Teilen der Anlage und dem Inventar verübt, Schadenersatz zu leisten. 

6. Tierärztliche Behandlungen können in Notfällen zum Wohl des Tieres von der Auftragnehmerin, ohne Absprache mit dem Auftraggeber beauftragt werden. Die für die Behandlung entstehenden Kosten werden zu 100 Prozent von dem / der Auftraggeber/in getragen.

7. Dem Auftraggeber/-in ist bekannt, dass mehrere Mitarbeiter der HUTA Trier für die Betreuung des Hundes verantwortlich sind. 

8. Rabattierte Preise gelten ausschliesslich im Vorkassensystem werktags Montags bis Freitags, wenn am ersten Betreuungstag der gesamte Zahlungseingang erfolgt ist und sind nicht übertragbar auf den nächsten Monat. Eine Erstattung von reservierten und nicht in Anspruch genommenen Tagen verfällt. Wird ein reservierter Pensionsaufenthalt nicht wahrgenommen, oder nicht 14 Tage vor Beginn schriftlich storniert, kann dies von der Auftragnehmerin zu 100% in Rechnung gestellt werden.

Wird ein Hund nicht abgeholt, hat die Auftragnehmerin das Recht diesen anderweitig kostenpflichtig zu verbringen, zur Abgabe an ein Tierheim, oder an Dritte zu vermitteln. Sämtliche Kosten werden dem Auftraggeber/-in in voller Höhe in Rechnung gestellt.

9. Das Gelände ist aus Sicherheitsgründen kameraüberwacht. Dies ist dem Auftraggeber bekannt und er versteht sich damit bereit, dass die Bilder für eine Woche gespeichert werden. Diese werden nicht an Dritte weitergegeben und werden im Anschluss gelöscht. Der/ Die Auftrageber/-in erklärt sich damit einverstanden, dass die  Auftragnehmerin, Aufnahmen der Hunde aus dem täglichen HUTA  Alltag in den sozialen Medien und auf der Homepage veröffentlicht.

Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass alle relevante Daten der Anmeldung gespeichert werden und ausschliesslich zu abrechungstechnischen Zwecken weitergeleitet werden dürfen. Bei veterinäramtlichen Kontrollen und Tierarztbesuchen ist der Auftraggeber einverstanden, dass Daten des Hundes eingesehen werden dürfen.

10. Sollte eine dieser Bestimmungen ungültig sein, wird dadurch der gesamte Vertrag nicht ungültig, sondern es tritt an die Stelle der zu ändernden Bedingung, eine solche, die dem gewollten Regelungszweck am nächsten kommt.

Hausordnung für ein liebevolles Miteinander.

             

WIR ALLE SIND HUTA!

 

1. Beim Bringen und Abholen führe ich meinen Hund an der Leine.


2. Selbstverständlich löst sich mein Hund, bevor ich ihn zur HUTA bringe.


3. Lautstarkes Bellen unterbinde ich.


4. Türen und Schleuse werden ausschließlich vom Personal geöffnet.


5. Ich halte die Öffnungszeiten ein und weiß, dass Verspätungen mit 35 €, oder einem Pensionsaufenthalt berechnet werden.


6. Ich bezahle meine Rechnungen, ohne Aufforderung und weiß, dass ich gerne einen Rabatt bei Vorkasse geschenkt bekomme. Die Rabattierung greift nur, wenn am ersten Betreuungstag bezahlt wird und ist nicht übertragbar auf den folgenden Monat. Eine Erstattung von reservierten und nicht in Anspruch genommen Tagen entfällt.

Der gesamte Pensionsaufenthalt wird vor Antritt meines Urlaubes bezahlt.


7. Da sich bei mir kurzfristig etwas geändert hat, sage ich selbstverständlich mindestens 24 Stunden vorher meine zugesagte Reservierung für die Tagesbetreuung ab. Mindestens zwei Wochen vorher storniere ich die Reservierung für einen Pensionsaufenthalt.


8. Ich erbringe immer unaufgefordert einen aktuellen Impfnachweis. Ich weiß, dass ein Fehlen der Impfungen zum Ausschluss führt.


9. Selbstverständlich räume ich auf den Mietflächen, dem Parkplatz und der Zuwegung den Kot von meinem Hund weg.

 

Lieben Dank für Ihr Verständnis!


Unsere Hausordnung ist ein Teil unserer AGB's und gilt für jeden Kunden und dessen Abholberechtigte!

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